Das Jahr 2024 bringt wichtige Änderungen für die Deutsche Rentenversicherung mit sich. Als Experten für Rentenberatung informieren wir Sie über die wesentlichen Neuerungen und deren Auswirkungen auf Ihre Rentenbezüge.
Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenze
Zum 1. Januar 2024 sind die Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung stabil geblieben. Der Beitragssatz beträgt weiterhin 18,6 % des Bruttoeinkommens, wobei Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils 9,3 % tragen.
Die Beitragsbemessungsgrenze wurde jedoch angepasst:
- In den alten Bundesländern: 87.600 Euro (7.300 Euro monatlich)
- In den neuen Bundesländern: 85.200 Euro (7.100 Euro monatlich)
Rentenwerte steigen deutlich
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Erhöhung der Rentenwerte. Zum 1. Juli 2024 stiegen die Renten um durchschnittlich 4,57 % in den alten Bundesländern und um 5,86 % in den neuen Bundesländern.
Dies bedeutet konkret:
- Aktueller Rentenwert West: 39,40 Euro
- Aktueller Rentenwert Ost: 39,40 Euro
Neuerungen bei der Erwerbsminderungsrente
Für Menschen mit Erwerbsminderung gibt es positive Änderungen. Die Zurechnungszeit wurde erneut verlängert und beträgt nun bis zum 67. Lebensjahr. Dies führt zu höheren Erwerbsminderungsrenten für Neurentner.
Verbesserungen für Mütter
Die Mütterrente wurde weiter ausgebaut. Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, erhalten nun einen zusätzlichen Entgeltpunkt pro Kind. Dies entspricht einer monatlichen Erhöhung von etwa 39,40 Euro pro Kind.
Internationale Arbeitsbiografien - Neue Regelungen
Besonders relevant für unsere Mandanten sind die Änderungen bei internationalen Arbeitsbiografien:
Vereinfachte Verfahren
Die Deutsche Rentenversicherung hat die Verfahren zur Anerkennung ausländischer Arbeitszeiten vereinfacht. Neue digitale Formulare erleichtern die Antragstellung erheblich.
Erweiterte Sozialversicherungsabkommen
Deutschland hat neue Sozialversicherungsabkommen mit verschiedenen Ländern geschlossen, die die Anerkennung von Arbeitszeiten vereinfachen. Besonders relevant sind die Erweiterungen der Abkommen mit:
- Polen: Erweiterte Anerkennung von Berufsausbildungszeiten
- Ukraine: Vereinfachte Dokumentenprüfung
- Weitere osteuropäische Länder
Digitalisierung der Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung setzt verstärkt auf digitale Services:
- Online-Rentenantrag für alle Rentenarten
- Digitale Rentenbescheide
- Erweiterte Online-Services im Rentenkonto
Was bedeutet das für Sie?
Diese Änderungen können erhebliche Auswirkungen auf Ihre Rente haben. Insbesondere wenn Sie:
- Im Ausland gearbeitet haben
- Kinder vor 1992 geboren haben
- Von Erwerbsminderung betroffen sind
- Bald in Rente gehen
Unser Rat
Lassen Sie Ihre Rentenansprüche überprüfen! Viele der neuen Regelungen wirken sich rückwirkend aus oder erfordern einen Antrag. Als Experten für internationale Arbeitsbiografien helfen wir Ihnen dabei, alle neuen Möglichkeiten optimal zu nutzen.
Haben Sie Fragen zu den neuen Regelungen?
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